Kaufabwicklung
Der Kaufablauf ist ähnlich dem deutschen Immobilienankauf und wird professionell von uns durchgeführt. Die Grundbucheintragung ist ebenso selbstverständlich, wie die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages.
- Nach dem Kaufentscheid wird in der Agentur ein VORVERTRAG abgeschlossen, der nicht notariell beglaubigt werden muss. Darin werden alle Kaufbedingungen, die nachher im Hauptvertrag erscheinen, schon definiert:
– die Kaufparteien
– Beschreibung der Immobilie mit allen relevanten Details
– Prüfung, ob die Immobilie lastenfrei ist und Prüfung des aktuellen Grundbuchauszugs
– Preis
– Termin, an dem der Hauptvertrag vom Anwalt aufgestellt werden muss.
– Kaufnebenkosten
– Übergabezeitpunkt der Immobilie
- Der Vorvertrag ist mit einer Anzahlung von 10-15% verbunden. Der Vorvertrag regelt: Der Käufer verliert die geleistete Anzahlung, falls er nicht innerhalb der vereinbarten Frist den Restbetrag bezahlt. Der Verkäufer muss dagegen die doppelte Summe der Anzahlung an den Käufer zahlen, falls er die Immobilie während des Zeitraumes anderwärtig verkauft.
- In dieser Phase tritt der Rechtsanwalt ein. Er überprüft erneut den aktuellen Grundbuchauszug und stellt den Vertrag auf. Der Verkäufer beglaubigt ihn beim Notar. Der Käufer zahlt den Restbetrag und die Übergabe der Immobilie erfolgt. Der Zeitraum zwischen Vorvertrag und Hauptvertrag ist üblicherweise 1 Monat.
- Der Rechtsanwalt leitet den Vertrag und alle erforderlichen Dokumente nach. Danach ist die Grunderwerbssteuer von 3% vom Wert der Immobilie zu bezahlen.
Kaufnebenkosten:
3% Grunderwerbsteuer (wird vom Finanzamt nach Übergabe an den
neuen Eigentümer erfolgte verrechnet)
3 % . Maklerprovision (min. € 1.600,00)
Laufende Kosten:
Strom: 1 kwh: Tagestarif: € 0,077, Nachtarif: € 0,040
Wasser: 1m³: € 1,44
Abwasser/Kanal: € 18,00 Euro (für ca. 100 m² Wohnfläche)
Müll: € 60,00 jährlich (für ca. 100 m² Wohnfläche)
Bodensteuer: € 200 jährlich (für ca. 100 m² Wohnfläche)
„Nicht-Residenten-Steuer“: € 1,50 pro m² Wohnfläche jährlich
Rücklagen für Eigentumswohnungen: 0,52 % vom Wert der Wohnung jährlich